Wissenswertes über:
Ein Teil der Betriebskostenabrechnung ist die Heizkosten-Abrechnung. Heizkosten sind Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasser-Lieferung entstehen. Die Heizkostenberechnung ist durch die Heizkosten-Verordnung gesetzlich geregelt.
In der Heizkosten-Verordnung ist geregelt, dass jede Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten verpflichtet ist.
Die Berechnung der Heizkosten muss rechtzeitig erfolgen. Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten, die in der Heizperiode angefallen sind. Dabei muss die Heizperiode in der Regel ein Jahr umfassen, aber nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Als Abrechnungsstichtag bietet sich beispielsweise der Abrechnung-Stichtag des Gaslieferanten an.
Die Aufstellung der Heizkostenabrechnung hat mehrere Positionen. Dazu zählen die Kosten der Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage und des Heizungsraums, die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung und gegebenenfalls die Kosten für die Miete und die Gebrauchsüberlassung von Erfassungsgeräten wie z.B. Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler etc.
Die Heizkostenabrechnung wird in der Regel im Auftrag des Betreibers durch einen Wärmemessdienst durchgeführt. Hauseigentümer können die Heizkostenabrechnung aber auch selbst mit einer Software online über das Internet durchführen. Unter HEIZWARE.de können Sie kostengünstig Ihre Heizkosten berechnen.
Weitere Infos : www.heizware.de