Wissenswertes über:
Nebenkosten sind allgemein die Beträge, die zusätzlich zur Grundmiete anfallen können. Betriebskosten sind ausschließlich solche Kosten, die dem Vermieter beim laufenden Betrieb des Hauses entstehen.
Laut Gesetz müssen Vermieter selbst für die Nebenkosten aufkommen, außer für Strom, Heizungs- und Warmwasserkosten, wenn diese verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
In der Regel erfolgt die Nebenkostenabrechnung einmal jährlich, meist unterteilt in eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Darin werden alle angefallenen Nebenkosten im zurückliegenden Abrechnungszeitraum aufgeschlüsselt und abgerechnet.
Bei nachweislich steigenden Nebenkosten kann der Vermieter die monatliche Abschlagszahlung erhöhen und umgekehrt bei sinkenden Nebenkosten senken.
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